Notar
Das Leistungsspektrum des Notars umfasst Beratung, Vertragserstellung und Beurkundung sowie …
im Immobilienrecht
Kaufverträge über Immobilien, wie z. B.
- der Kauf eines Einfamilienhauses
- der Kauf einer Eigentumswohnung oder
- der Kauf von Erbbaurechten
im Gesellschaftsrecht
- Gründung von Gesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaften (AG)
- Kapitalerhöhungen Umwandlungen (z. B. Ausgliederung aus dem einzelkaufmännischen Betrieb auf eine GmbH & Co. KG)
- Handelsregisteranmeldung zu o. g. Themen
- Geschäftsführerbestellungen, Erteilung von Prokura usw.
- Vereinsregisteranmeldung
Kaufverträge über Immobilien, wie z. B.
- der Kauf eines Einfamilienhauses
- der Kauf einer Eigentumswohnung oder
- der Kauf von Erbbaurechten
im Gesellschaftsrecht
- Gründung von Gesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaften (AG)
- Kapitalerhöhungen Umwandlungen (z. B. Ausgliederung aus dem einzelkaufmännischen Betrieb auf eine GmbH & Co. KG)
- Handelsregisteranmeldung zu o. g. Themen
- Geschäftsführerbestellungen, Erteilung von Prokura usw.
- Vereinsregisteranmeldung
in der Vorsorge
- Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht) für Privatpersonen und Unternehmer
- Patientenverfügung
im Erbrecht
- Testamente
- Erbverträge
- Anträge auf Erteilung eines Erbschein
im Familienrecht
- Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Sorgerechtserklärungen und Sorgevollmachten
- Erklärungen zur Insemination von geschlechtsunterschiedlichen und gleichgeschlechtlichen Paaren
in der Vorsorge
- Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht) für Privatpersonen und Unternehmer
- Patientenverfügung
im Erbrecht
- Testamente
- Erbverträge
- Anträge auf Erteilung eines Erbschein
im Familienrecht
- Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Sorgerechtserklärungen und Sorgevollmachten
- Erklärungen zur Insemination von geschlechtsunterschiedlichen und gleichgeschlechtlichen Paaren
Notaren und Notarinnen unterliegen der…
Unparteilichkeit
Notarinnen und Notare sind – anders als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – nicht Vertreter einer Partei, sondern völlig unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. Bei ihrer Amtsausübung, insbesondere bei der Urkundsgestaltung, sind die Notarinnen und Notare wie Richterinnen und Richter sachlich und persönlich unabhängig. Sie sind allein dem Gesetz unterworfen.
Es ist nicht Aufgabe der Notarinnen und Notare, Streitigkeiten und sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden. Insoweit unterscheiden sie sich von den Richterinnen und Richtern, sie bieten den Beteiligten vielmehr Rat und Mitwirkung an. Denen steht es frei, ob sie den Rat annehmen oder nicht.
Verschwiegenheit
Notarinnen und Notare können ihre Amtstätigkeit nur erfüllen, wenn sie Vertrauen genießen. Vertrauen können Notarinnen und Notare aber nur erwarten, wenn sie über das ihnen Anvertraute schweigen. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist daher eine ihrer wichtigsten Amtspflichten. Über alle Angelegenheiten, die den Notarinnen und Notaren im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt werden, haben sie Verschwiegenheit allen gegenüber zu bewahren, und diese Verschwiegenheit auch den bei ihnen beschäftigten und sonst für sie tätigen Personen zur Pflicht zu machen. Mit Notarinnen und Notaren kann man deshalb auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen. Das ist auch erforderlich, weil es zu ihren zentralen Aufgaben gehört, den Sachverhalt zu erforschen und dabei auf das Genaueste die Interessen und Ziele der Vertragsparteien zu ermitteln.
Unparteilichkeit
Notarinnen und Notare sind – anders als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – nicht Vertreter einer Partei, sondern völlig unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. Bei ihrer Amtsausübung, insbesondere bei der Urkundsgestaltung, sind die Notarinnen und Notare wie Richterinnen und Richter sachlich und persönlich unabhängig. Sie sind allein dem Gesetz unterworfen.
Es ist nicht Aufgabe der Notarinnen und Notare, Streitigkeiten und sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden. Insoweit unterscheiden sie sich von den Richterinnen und Richtern, sie bieten den Beteiligten vielmehr Rat und Mitwirkung an. Denen steht es frei, ob sie den Rat annehmen oder nicht.
Verschwiegenheit
Notarinnen und Notare können ihre Amtstätigkeit nur erfüllen, wenn sie Vertrauen genießen. Vertrauen können Notarinnen und Notare aber nur erwarten, wenn sie über das ihnen Anvertraute schweigen. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist daher eine ihrer wichtigsten Amtspflichten. Über alle Angelegenheiten, die den Notarinnen und Notaren im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt werden, haben sie Verschwiegenheit allen gegenüber zu bewahren, und diese Verschwiegenheit auch den bei ihnen beschäftigten und sonst für sie tätigen Personen zur Pflicht zu machen. Mit Notarinnen und Notaren kann man deshalb auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen. Das ist auch erforderlich, weil es zu ihren zentralen Aufgaben gehört, den Sachverhalt zu erforschen und dabei auf das Genaueste die Interessen und Ziele der Vertragsparteien zu ermitteln.
Sicherheit
Die notarielle Urkunde – mit Brief und Siegel – ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Das Vertrauen, das ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: die Sorgfalt der Notarinnen und Notare.
Die umfassende Erforschung des Willens der Beteiligten ist die zentrale Aufgabe der Notarinnnen und Notare. Sie ist Grundlage des gesetzlichen Auftrags, die Beteiligten zu dem Ergebnis zu führen, das ihrem wahren Willen irrtums-, zweifels- und rechtlich einwandfrei entspricht. Auf Basis der so ermittelten Tatsachen und Umstände wirken Notarinnen und Notare auf eine Einigung im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hin. Notarinnen und Notare beraten und belehren ihre Mandantinnen und Mandanten über den (möglichen) Vertragsinhalt und stellen dabei sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ziel ist, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien zu erreichen, insbesondere soweit dieses von rechtlicher Information und der Kenntnis rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten abhängt. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Notarinnen und Notare steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für die Anliegen, Sorgen und Nöte der Ratsuchenden.
Sicherheit
Die notarielle Urkunde – mit Brief und Siegel – ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Das Vertrauen, das ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: die Sorgfalt der Notarinnen und Notare.
Die umfassende Erforschung des Willens der Beteiligten ist die zentrale Aufgabe der Notarinnnen und Notare. Sie ist Grundlage des gesetzlichen Auftrags, die Beteiligten zu dem Ergebnis zu führen, das ihrem wahren Willen irrtums-, zweifels- und rechtlich einwandfrei entspricht. Auf Basis der so ermittelten Tatsachen und Umstände wirken Notarinnen und Notare auf eine Einigung im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hin. Notarinnen und Notare beraten und belehren ihre Mandantinnen und Mandanten über den (möglichen) Vertragsinhalt und stellen dabei sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ziel ist, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien zu erreichen, insbesondere soweit dieses von rechtlicher Information und der Kenntnis rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten abhängt. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Notarinnen und Notare steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für die Anliegen, Sorgen und Nöte der Ratsuchenden.