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Rechtsanwältin Ina Großkelwing

1995

Zulassung als Rechtsanwältin in Bückeburg

1995 – 2005

Rechtsanwältin in Kanzleien in Bückeburg und Stadthagen

2000

Zulassung als Fachanwältin für Familienrecht

2005 – August 2023

Rechtsanwältin in der Bürogemeinschaft
Liebelt in Bückeburg

September 2023

Eintritt in die Bürogemeinschaft
Dittmer und Großkelwing

 

Rechtsanwältin Ina Großkelwing ist Mitglied
im Deutschen Anwaltverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Familien-/ und Erbrecht.

Ihre Anwältin für Familienrecht

Jede Trennung bedeutet einen tiefen Einschnitt in die Lebensplanung. Die daraus folgenden familienrechtlichen Auseinandersetzungen, z.B. Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht etc. bergen besonders viel Streitpotenzial.

Dieser teilweise mit harten Bandagen geführte Streit ist oft Ausdruck viel tieferliegender, persönlicher Unstimmigkeiten zwischen den Eheleuten, häufig lediglich mit dem Ziel, auf vermeintlich erlittenen Verletzungen oder Enttäuschungen reagieren zu müssen.

Jede Trennung bedeutet einen tiefen Einschnitt in die Lebensplanung. Die daraus folgenden familienrechtlichen Auseinandersetzungen, z.B. Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht etc. bergen besonders viel Streitpotenzial.

Dieser teilweise mit harten Bandagen geführte Streit ist oft Ausdruck viel tieferliegender, persönlicher Unstimmigkeiten zwischen den Eheleuten, häufig lediglich mit dem Ziel, auf vermeintlich erlittenen Verletzungen oder Enttäuschungen reagieren zu müssen.

Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, emotional geladene Themen und Faktenlagen auf eine sachlich-objektive Ebene im Sinne meiner Mandanten zu ordnen und geltendes Recht einzufordern!

Meine Tätigkeit im Trennungs- und Scheidungsfall erstreckt sich auch auf die einvernehmliche und außergerichtliche Klärung, worüber Sie Zeit, Geld und Nerven sparen.
Dort jedoch, wo dieser Ansatz nicht umsetzbar ist, vertrete ich Ihre Interessen konsequent mit allem Nachdruck.

Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, emotional geladene Themen und Faktenlagen auf eine sachlich-objektive Ebene im Sinne meiner Mandanten zu ordnen und geltendes Recht einzufordern!

Meine Tätigkeit im Trennungs- und Scheidungsfall erstreckt sich auch auf die einvernehmliche und außergerichtliche Klärung, worüber Sie Zeit, Geld und Nerven sparen.
Dort jedoch, wo dieser Ansatz nicht umsetzbar ist, vertrete ich Ihre Interessen konsequent mit allem Nachdruck.

Ich begleite und unterstütze sie mit Empathie und Fachwissen.