Rechtsanwältin Ina Großkelwing
1995
Zulassung als Rechtsanwältin in Bückeburg
1995 – 2005
Rechtsanwältin in Kanzleien in Bückeburg und Stadthagen
2000
Zulassung als Fachanwältin für Familienrecht
2005 – August 2023
Rechtsanwältin in der Bürogemeinschaft
Liebelt in Bückeburg
September 2023
Eintritt in die Bürogemeinschaft
Dittmer und Großkelwing
Rechtsanwältin Ina Großkelwing ist Mitglied
im Deutschen Anwaltverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Familien-/ und Erbrecht.
Ihre Anwältin für Familienrecht
Jede Trennung bedeutet einen tiefen Einschnitt in die Lebensplanung. Die daraus folgenden familienrechtlichen Auseinandersetzungen, z.B. Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht etc. bergen besonders viel Streitpotenzial.
Dieser teilweise mit harten Bandagen geführte Streit ist oft Ausdruck viel tieferliegender, persönlicher Unstimmigkeiten zwischen den Eheleuten, häufig lediglich mit dem Ziel, auf vermeintlich erlittenen Verletzungen oder Enttäuschungen reagieren zu müssen.
Jede Trennung bedeutet einen tiefen Einschnitt in die Lebensplanung. Die daraus folgenden familienrechtlichen Auseinandersetzungen, z.B. Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht etc. bergen besonders viel Streitpotenzial.
Dieser teilweise mit harten Bandagen geführte Streit ist oft Ausdruck viel tieferliegender, persönlicher Unstimmigkeiten zwischen den Eheleuten, häufig lediglich mit dem Ziel, auf vermeintlich erlittenen Verletzungen oder Enttäuschungen reagieren zu müssen.
Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, emotional geladene Themen und Faktenlagen auf eine sachlich-objektive Ebene im Sinne meiner Mandanten zu ordnen und geltendes Recht einzufordern!
Meine Tätigkeit im Trennungs- und Scheidungsfall erstreckt sich auch auf die einvernehmliche und außergerichtliche Klärung, worüber Sie Zeit, Geld und Nerven sparen.
Dort jedoch, wo dieser Ansatz nicht umsetzbar ist, vertrete ich Ihre Interessen konsequent mit allem Nachdruck.
Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, emotional geladene Themen und Faktenlagen auf eine sachlich-objektive Ebene im Sinne meiner Mandanten zu ordnen und geltendes Recht einzufordern!
Meine Tätigkeit im Trennungs- und Scheidungsfall erstreckt sich auch auf die einvernehmliche und außergerichtliche Klärung, worüber Sie Zeit, Geld und Nerven sparen.
Dort jedoch, wo dieser Ansatz nicht umsetzbar ist, vertrete ich Ihre Interessen konsequent mit allem Nachdruck.